AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
flekos digital (Gute Dienstleistungen SBK) · Demian Fleischer · Schrambergerstr. 60, 78054 Villingen-Schwenningen
Stand: 27. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen flekos digital, Inhaber Demian Fleischer, 78052 Villingen-Schwenningen (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „flekos“) und seinen Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erstellung von interaktiven 3D-Visualisierungen, Web-Viewer-Anwendungen, technischen Modellaufbereitungen sowie zugehörigen Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. An Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden keine Leistungen erbracht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von flekos sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers, die unterzeichnete Auftragserteilung oder durch beidseitige Bestätigung in Textform (E-Mail genügt) zustande.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist flekos an verbindliche Angebote 21 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der unterzeichneten Auftragserteilung. Die Leistungen umfassen typischerweise die Aufbereitung von CAD-Daten zu interaktiven, web-basierten 3D-Modellen einschließlich Materialdarstellung, Bauteilstrukturierung und Web-Integration.
(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital. Eine Übergabe physischer Datenträger ist nicht geschuldet.
(3) Soweit Hosting und technische Pflege Vertragsbestandteil sind, gelten die jeweils im Angebot vereinbarten Zeiträume. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
(4) flekos ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt flekos rechtzeitig sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen CAD-Daten, technischen Zeichnungen, Material-Referenzen, Logos, Beschriftungen und sonstigen Inhalte in einem üblichen, weiterverarbeitbaren Format zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den übergebenen Daten und Inhalten ist oder über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt flekos von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei, die auf der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte beruhen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung wegen verspäteter oder unvollständiger Datenlieferung durch den Auftraggeber, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Etwaige Mehraufwände sind nach den vereinbarten Stundensätzen oder, hilfsweise, nach üblichen Stundensätzen abzurechnen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan: 50 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Freigabe des Modell-Prototyps, 20 % nach Go-Live bzw. nach Abnahme.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist flekos berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei B2B-Geschäften) sowie die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (40 €) zu verlangen.
(4) Bei wiederkehrenden Leistungen (Hosting, technische Pflege) ist flekos berechtigt, die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende einseitig zu erhöhen, wenn sich nachweislich Kosten für Hosting-Infrastruktur, Bibliotheks-Lizenzen oder Personalaufwand erhöht haben. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % gegenüber dem ursprünglichen Vertragspreis, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
§ 6 Liefer- und Leistungstermine
(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die im Angebot oder Projektablauf angegebenen Zeitfenster sind unverbindlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Die Lieferzeit beginnt mit Bereitstellung sämtlicher Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers (insbesondere CAD-Daten und Material-Referenzen) sowie dem Zahlungseingang der Anzahlung.
(3) Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Stromausfälle, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf Hosting-Infrastruktur — verlängern verbindliche Liefertermine angemessen.
§ 7 Abnahme
(1) Die Leistungen unterliegen der Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und Abnahmeerklärung in Textform abzugeben.
(2) Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch rügt er konkret bezeichnete Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen.
(3) Eine Nutzung des Werks durch den Auftraggeber (z. B. Einbindung auf der Webseite, Verwendung im Vertrieb oder auf Messen) gilt als Abnahme.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Mängel und Gewährleistung
(1) Bei Vorliegen eines Mangels ist flekos zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie ernsthaft und endgültig verweigert, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) flekos haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Betriebsunterbrechung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit für vertragstypische Schäden eintritt, ist diese pro Schadensfall auf den dreifachen Wert der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) flekos räumt dem Auftraggeber an dem für ihn erstellten 3D-Modell und der zugehörigen Viewer-Anwendung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seinen vertraglichen Verwendungszweck (interne und externe Vertriebs-, Marketing- und Schulungszwecke) ein. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von flekos zulässig.
(2) flekos behält sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von ihm entwickelten Viewer-Bibliotheken, Templates, Konfigurations-Systemen und Standard-Komponenten. Diese werden dem Auftraggeber im Rahmen der Lizenz nach Absatz 1 zur Verfügung gestellt, gehen jedoch nicht in das Eigentum des Auftraggebers über.
(3) Soweit für die Erstellung des Werks Open-Source-Komponenten Dritter verwendet werden (insbesondere die Three.js-Bibliothek unter MIT-Lizenz), gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten.
§ 11 Hosting und technische Pflege
(1) Soweit Hosting Vertragsbestandteil ist, betreibt flekos die Viewer-Anwendung auf eigener oder durch Dritte bereitgestellter Infrastruktur. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur bei ausdrücklicher SLA-Vereinbarung geschuldet.
(2) flekos ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten in zumutbaren Zeitfenstern (in der Regel außerhalb üblicher Geschäftszeiten) durchzuführen und kurzfristige Beeinträchtigungen vorzunehmen.
(3) Nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Hosting-Zeitraums kann das Hosting durch separate Vereinbarung zu den dann geltenden Konditionen verlängert werden.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere technische Daten, CAD-Konstruktionsdaten, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlich zugängliche Geschäftsabläufe — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die separat abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von flekos digital verwiesen.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Werkverträge enden mit Erfüllung der vertraglichen Leistungen.
(2) Bei wiederkehrenden Hosting- und Pflegevereinbarungen ist eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende möglich; die Vereinbarung verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Villingen-Schwenningen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
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